Wer wofür zahlt
Kommunale Grundversorgung - wer zahlt was?
Politik und Verwaltung kosten natürlich Geld. Städte und Gemeinden müssen, wie alle Gebietskörperschaften, also auch Bund und Länder, für den finanziellen Aufwand, der sich aus der Erfüllung ihrer Aufgaben ergibt, auch selbst Sorge tragen (Finanzverfassungsrechtlicher Konnexitätsgrundsatz).
Dies ist in der Realität oft schwierig, denn Städte und Gemeinden dürfen zwar z.B. Gebühren für ihre kommunalen Leistungen festsetzen bzw. einheben, nicht aber Steuern für Investitionen in z.B. den öffentlichen Nahverkehr oder Spitäler. Es gibt also viele Aufgaben für die die Städte und Gemeinden, wie auch die Länder, zusätzliches Geld benötigen. Der Finanzausgleich regelt wer welche Abgaben festsetzen und bekommen soll, wie der Ertrag aus bestimmten Abgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen geteilt wird und welche Finanztransfers es zwischen den Gebietskörperschaften gibt. Er hat somit eine große Bedeutung für die Finanzierung der Aufgaben von Kommunen, Ländern und Bund und vor allem die Städte und Gemeinden könnten viele ihrer Aufgaben und Leistungen für die BürgerInnen ohne ihn nicht erbringen.
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